Ausbildung zum Motorbootführer
1) Voraussetzungen für die Ausbildung:
Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
- Rotkreuz-Einführungsseminar
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (nicht älter als 1 Jahr)
- Sanitätsgrundausbildung
- HLW (jährliche Wiederholung)
Ausbildung zum Wasserretter im Wasserrettungsdienst
- fachliche, körperliche und geistige Eignung/Zuverlässigkeit
- Gesundheitliche Eignung nach den Sicherheitsregeln GUV 10.7 (Untersuchungsbogen "Überdruck-Grundsatz G 31")
2) Inhalte der Ausbildung zum Motorbootführer
a) Theorie
- Dienstvorschriften
- Dokumente für Motorrettungsboote
- Dienstanweisung für den Rettungsdienst
- Katastrophen-Vorschrift
- Allgemeine Bestimmungen für Schifffahrtsrecht
- Zulassung zum Verkehr
- Bezeichnung der Fahrzeuge
- Verkehrsvorschriften
- Verkehrsstrafrecht
- Bootsarten und Bauformen
- Bootsmotore und Antriebsarten
- Schiffsbetreibstechnik (Motorkunde)
- Manöverkunde
- Verhalten bei Rettungseinsätzen
- Wetterkunde
- Seemannschaft
- Natur- und Gewässerschutz
- Sanitätsdienst an Bord
- Bootstransport an Land
b) Praxis
- Grundfertigkeiten Einweisung
- Umgang mit Bootsausrüstung
- Einsatz von Rettungsmitteln
- Fahrmanöver
- Verhalten gegenüber Großschifffahrt
- Rettungsmanöver
3) Prüfung
a) Teil 1 (Dauer 60 Minuten)
- Schiffahrtsrecht
- Schiffahrtsverkehrsrecht
- Bezeichnung der Fahrzeuge
- Verkehrsvorschriften
- Allgemeine Bestimmungen
- Seemannschaft
- Wetterkunde
b) Teil 2 (Dauer 40 Minuten)
- Dienstvorschrift
- Verordnung für die Schifffahrt auf bayerischen Gewässern
- Boots- und Fahrtechnik
- Schiffsbetriebstechnik
- Natur- und Gewässerschutz
- Sanitätsgrundausbildung
c) Praktische Prüfung
Fahrprüfung
- Ablegen/Anlegen mit Festmachen
- Wenden
- Rückwärtsfahren
- Kursfahren
- Mann über Bord
- Beifahren an fahrendes Boot
Seemännische Arbeiten; Knotenprüfung
- Kopfschlag
- Kreuzknoten
- Palstek
- Roringstek
- Schotstek
- Webeleinstek
- Aufschießen