Ausbildung zum Rettungstaucher
1) Voraussetzungen für die Ausbildung:
Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung Bei Minderjährigen schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten
aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
Ausbildung zum Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
- Rotkreuz-Einführungsseminar
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (nicht älter als 1 Jahr)
- Sanitätausbildung A, B, C
- Funkeinweisung und -verpflichtung
Ausbildung zum Wasserretter im Wasserrettungsdienst
- jährliche Wiederholung Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber und Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Einweisung in das Medizin-Produkte-Gesetz (MPG)
- Funkeinweisung und -verpflichtung
- Sanitätausbildung Wasserwacht
- Gesundheitliche Eignung nach den Sicherheitsregeln GUV 10.7 (Untersuchungsbogen "Überdruck-Grundsatz G 31")
2) Inhalte der Ausbildung zum Rettungstaucher
a) Theorie
- Sicherheitsregeln
- Dienstvorschrift und Führen des Taucher-Logbuches
- Tauchphysik
- Gerätekunde
- Betriebssicherheitsverordnung
- Aufbau und Wirkungsweise der Tauchgeräte und sonstiger Tauchausrüstungen
- Kompressorenkunde und Füllen von Druckluftflaschen
- Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften, Tauchhygiene
Tauchmedizin
- Physiologie, Anatomie, Taucherernährung
- Temperatur
- Wirkung des Druckes (Drucksteigerung, Druckabfall, erhöhter Partialdruck, Druckausgleich)
- Taucherkrankheiten und andere Erkrnakungen, Tauchpsychologie
- Druckkammerbehandlung
Tauchgangsberechnung
- Luftbedarf
- Austauchtabelle
- Wiederholungstauchgänge
- Bergsee
Tauchpraxis
- Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
- Einsatzmöglichkeiten, Suchmethoden, Orientierungstauchen
- Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen
- Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
- Vorbereitung eines Tauchganges Einstieg, Abstieg, Arbeiten, Aufstieg
- Notsituation: Verhalten bei Panik, Verhaken des Rettungstauchers, defektem Gerät (Unterbrechung der Luftzufuhr, Abblasen des Atemreglers, andere Mängel)
- Leinenblockade (Signale kommen nicht an)
Natur- und Umweltschutz
b) Ausbildung in Praxis an Land
- Gerätekunde - ABC-Ausrüstung, Tauchgerät und Zusatzausrüstung
- Montage der Gerätschaften und Funktionsprüfung
- Erklärung der Wirkungsweise und Funktion von Taucher-Auftriebsmittel
- Planung und Vorbereitung von Tauchgängen, Bereitstellen und Anlegen der Tauchausrüstung
- Knotenkunde, Leinenführung und Leinenslalom
- Suchmethoden, Orientierungstauchen, Bergen
- Kompasskunde
- Instandhaltung von Tauchgeräten, Tauchhygiene, Desinfektion
- Unterweisung Kompressor
c) Ausbildung im Schwimmbecken mit klarer Sicht
Ausbildung mit ABC-Ausrüstung
- Übungen mit ABC-Ausrüstung Einführung Schnorcheln mit Abtauchen, Druckausgleich
- 3 mal 25 m Streckentauchen mit jeweils 1 Minute Pause
- Brille unter Wasser abnehmen, aufsetzen und ausblasen
- Zwei verschiedene Sprünge (Fußsprung vorwärts und rückwärts) von 1 m Höhe oder Beckenrand
- 1000 m Schnorcheln in Brust- und Rückenlage ohne Armbewegungen
- 500 m Schnorcheln mit einer Flosse und Armbewegung
- 35 m Streckentauchen
- 60 Sekunden Zeittauchen unter Zurücklegung einer Strecke von mindestens 10 m
- schnellste Rettung eines "bewusstlosen" Gerätetauchers vom Beckengrund (100 m Anschwimmen, fachgerechte Rettung, anschließend 200 m Transportschwimmen, Anlegen der Ausrüstung und an Land bringen, Reanimation und stabile Seitenlage)
Ausbildung mit Tauchgerät
- 2 Sprünge aus einer Höhe von 1 m, Fußsprung vor- und rückwärts
- 200 m Schnorcheln
- Brille ausblasen
- Tauchen ohne Tauchbrille mindestens 1 Minute mit Hilfe kombinierter Auftriebsmittel im Wasser schweben und mit Partner mindestens zwei Minuten simulierter Wechselatmung ohne Flossenbewegung
- Wechsel eines Tauchgerätes unter Wasser
- Gerät aus 25 m antauchen und Anlegen
- Leinenzugzeichen aus mindestens 20 m mit verdunkelter Brille
- Retten eines verunglückten Tauchers
- Kontrollierter Notaufstieg
- Lösen von Muskelkrämpfen
- Mindestens 30 Sekunden Atmen aus einem abblasenden Lungenautomaten
- Wiedererlangen des aus dem Mund herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rücken hängenden Lungenautomaten
- Kombiniertes Tariermittel mit dem Mund befüllen und anschließend 1 Minute schweben
- Inflator ab- und ankuppeln - Ab- und Anlegen des Gewichtssystems an der Oberfläche und am Grund des Schwimmbeckens
c) Ausbildung im Freiwasser
Ausbildung mit ABC-Ausrüstung Übungen in Anlehnung an c) vom Ausbilder Rettungstauchen auszuwählen
- Ausbildung mit Tauchgerät
Nach erfolgreicher Beendigung der bisherigen Ausbildung kann mit Tauchabstiegen im Freiwasser begonnen werden:
- Es werden Tauchgänge mit zunehmender Tiefe durchgeführt, wobei ein Ausbilder T den Anwärter begleitet. Diese Einführung kann durch einen erfahrenen Rettungstaucher fortgeführt werden (Ein Rettungstaucher gilt als erfahren, wenn er mindestens 100 Tauchgänge nachweisen kann) Er wird vom Ausbilder T bestimmt.
- Zeigt der Tauchanwärter entsprechende Sicherheit, so sind folgende Übungen durchzuführen: Übungen laut "Prüfbogen Rettungstaucher" und andere Übungen bis 20 m Tiefe. Die Ausbildung muss mindestens einen Tauchgang bei Nacht und einen nach Möglichkeit bei Strömung beinhalten.
3) Prüfung
a) Theorie
- Schriftliche Prüfung
- Physik
- Ausrüstung
- Medizin
- Praxis
- Sicherheitsregeln
- Dienstvorschrift, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift
b) Prüfung in der Praxis
(Alle Übungen müssen mit Erfolg abgelegt werden)
Pflichtübungen
- Suchen eines versenkten, durch eine Boje markieten Gegenstandes mit Leinenzeichen. Der leinenführer ist hier ebenso zu beurteilen
- Kontrollierter Notaufstieg mit Stop in 3 m Tiefe, Tarieren mit kombinierten Auftriebsmittel, anschließend mindestens 3 Minuten frei schwebend Wechselatmung (nur simuliert oder mit Zweitmundstück). Die Tiefe von 3 m soll max +/- 1 m eingehalten werden.
- Rettung eines vollständig ausgerüsteten Rettungstauchers aus 10 m Tiefe und anschließendes Schleppen desselben mindestens 100 m (Prüfungskommission bestimmt eine eventuelle Erweiterung der Prüfung um Erste-Hilfe-Leistung an Land)
- Zwischenfälle, Verhalten bei Gefahr
- Tauchen in Apnoe und Bergen eines Gegenstandes aus 7 bis 8 m Tiefe. Der Gegenstand befindet sich am Grundgewicht einer Boje.
Wahlprüfung
Mindestens zwei Prüfungen, ausgewählt vor der Prüfungskommission sind abzulegen
- Verbinden von zwei Metallteilen mittels Schrauben und Befestigen durch festen Palstekknoten zur Bergung vom Boot aus
- Bergung eines Gegenstandes mit ca. 10 kg (Dichte ca. 2 kg/dm3 z. B. Beton) aus einer Tiefe von 10 m mittels 10 l Kanister
- 500 m Schnorcheln mit kompletter Asurüstung
- Arbeiten mit Werkzeugen (wie Säge, Hammer, Zange) z. B. Anfertigung eines Balkenkreuzes aus Kanthölzern 60 cm x 10 cm in <span style="font-size: 12px; line-height: 18px; background-color: rgb(255, 255, 255); ">bis </span>10 m Tiefe, Treffen eines Stahlseiles mit einem Durchmesser von 10 mm mittels Übersetungszange oder Hammer und Meißel in 10 bis 20 m Tiefe
- Befestigen eines Rohres von ca. 2 m Länge, mit einem Durchmesser zwischen 15 und 25 cm an eine Leine oder Kette in 10 bis 20 m Tiefe. Anschließend Bergung vom Boot aus
- Knüpfen der für das Tauchen relevanten Konoten an einem Knotenblock am Grund-Gewicht einer Boje in mindestens 10 m Tiefe
- Suchen eines versenkten, durch eine Boje markierten Gegenstandes aus mindestens 30 m Entfernung mit Hilfe eines Unterwasser-Kompasses
- Wechseln einer Taucherbrille gegen eine Vollgesichtsmaske in mindetens 5 m Tiefe